AGB

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend ‚AGB‘) der Avancetec GmbH, Siezenheimer Straße 35, 5020 Salzburg, Österreich (nachfolgend ‚Avancetec‘ oder ‚Verkäufer‘) gelten für alle Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden, sofern diese Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind (§ 14 BGB bzw. § 1 UGB).
(2) Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.
(3) Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss
(1) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet oder mit einer bestimmten Annahmefrist versehen sind.
(2) Die Bestellung des Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot. Wir sind berechtigt, dieses Angebot innerhalb von 14 Werktagen durch Übersendung einer Auftragsbestätigung oder Lieferung der Ware anzunehmen.
(3) Maßgeblich ist ausschließlich unsere schriftliche Auftragsbestätigung. Mündliche Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Unsere Preise verstehen sich ab Lager Salzburg/Leonding/Poing, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer (Österreich: USt; Deutschland: MwSt). Verpackung, Fracht, Versicherung und sonstige Nebenkosten werden separat in Rechnung gestellt, sofern nicht anders vereinbart.
(2) Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig, sofern nicht schriftlich abweichend vereinbart.
(3) Bei Zahlungsverzug schuldet der Kunde Verzugszinsen in Höhe von 9,2 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz (Deutschland: § 288 Abs. 2 BGB; Österreich: § 456 UGB) sowie eine Mahnpauschale von EUR 40,00 je Mahnung.
(4) Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Kunden oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, wenn die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
(5) Avancetec behält sich vor, bei berechtigten Zweifeln an der Bonität des Kunden Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen.

§ 4 Lieferung und Lieferbedingungen
(1) Liefertermine und -fristen sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt wurden. Andernfalls handelt es sich um unverbindliche Richttermine.
(2) Teillieferungen sind zulässig, sofern sie dem Kunden zumutbar sind.
(3) Die Lieferung erfolgt ab Lager (EXW Incoterms 2020), sofern nicht abweichend vereinbart. Gefahr und Kosten gehen mit Übergabe der Ware an den Spediteur/Frachtführer auf den Kunden über.
(4) Avancetec haftet nicht für Lieferverzögerungen, die auf höherer Gewalt, Lieferengpässen beim Hersteller, Arbeitskampf, Transportstörungen oder behördlichen Maßnahmen beruhen. In diesen Fällen ist Avancetec berechtigt, die Lieferpflicht um die Dauer des Hindernisses zu verschieben oder vom Vertrag zurückzutreten.

§ 5 Eigentumsvorbehalt
(1) Avancetec behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung vor (erweiterter Eigentumsvorbehalt).
(2) Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsbetrieb berechtigt. Er tritt bereits jetzt alle Forderungen in Höhe unserer Rechnungsforderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen Dritte erwachsen. Wir nehmen diese Abtretung an.
(3) Bei Pfändungen oder sonstigen Zugriffen Dritter hat der Kunde uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.

§ 6 Gewährleistung und Haftung
(1) Die Gewährleistungsrechte des Kunden setzen voraus, dass er seinen Untersuchungs- und Rügepflichten (§ 377 HGB / § 377 UGB) ordnungsgemäß nachgekommen ist. Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 5 Werktagen nach Lieferung schriftlich anzuzeigen, versteckte Mängel innerhalb von 5 Werktagen nach Entdeckung.
(2) Bei berechtigten Mängelrügen steht uns das Recht zur Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung) nach unserer Wahl zu. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde Minderung oder Rücktritt verlangen.
(3) Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Gefahrübergang, soweit nicht zwingendes Recht eine längere Frist vorschreibt.
(4) Avancetec haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung des Lebens, Körpers und der Gesundheit. Im Übrigen ist die Haftung auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt; für entgangenen Gewinn und mittelbare Schäden wird nicht gehaftet.

§ 7 Produktgarantie und Herstellergarantie
Die von Midea und anderen Herstellern gewährten Produktgarantien bleiben unberührt und richten sich nach den jeweiligen Herstellerangaben. Avancetec vermittelt diese Garantien und ist nicht selbst Garantiegeber, sofern nicht ausdrücklich eine eigene Garantie schriftlich zugesagt wird.

§ 8 Rückgabe und Retouren
(1) Warenrücksendungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Avancetec (RMA-Nummer). Nicht autorisierte Rücksendungen werden auf Kosten des Kunden zurückgesandt.
(2) Bei verschuldensunabhängigen Retouren wird eine Bearbeitungsgebühr von 15 % des Nettorechnungswertes, mindestens EUR 50,00, erhoben. Die Ware muss in einwandfreiem Originalzustand und vollständiger Originalverpackung zurückgesandt werden.

§ 9 Vertraulichkeit und Datenschutz
(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung erlangten vertraulichen Informationen (Preise, Konditionen, technische Daten, Kundendaten) gegenüber Dritten geheim zu halten.
(2) Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß unserer Datenschutzerklärung und der DSGVO / DSG 2018.

§ 10 Exportkontrolle und Compliance
Der Kunde sichert zu, die gelieferten Waren nicht unter Verletzung anwendbarer Export- und Importkontrollvorschriften (EU, USA, AT, DE) zu verwenden, zu exportieren oder weiterzugeben. Der Kunde trägt die volle Verantwortung für die Einhaltung aller einschlägigen Vorschriften.

§ 11 Gerichtsstand und anwendbares Recht
(1) Für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dieser Geschäftsbeziehung ist ausschließlicher Gerichtsstand Salzburg (Österreich), sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB/UGB ist.
(2) Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und der österreichischen Kollisionsnormen.
(3) Für in Deutschland ansässige Kunden kann nach beidseitiger schriftlicher Vereinbarung alternativ München als Gerichtsstand und deutsches Recht vereinbart werden.

§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
(3) Diese AGB ersetzen alle bisherigen Fassungen.